Reglement für Kursteilnehmer / innen

1. Anmeldung

 1.1. Die Anmeldung erfolgt per Online-Formular (www.kv-zug.ch) oder E-Mail und ist verbindlich. Die Teilnehmerzahl für Kurse beim Kynologischen Verein Zug und Umgebung ist beschränkt und wird von den Trainern zugeteilt und bestimmt, Reservationen erfolgen per Reihenfolge der Anmeldungseingänge.

2. Kurskosten

2.1. Die Bezahlung des Kursgeldes wird mit der Kursbestätigung fällig, zahlbar bis spätestens 1 Woche nach Kursbeginn mittels Überweisung auf das Konto der Raiffeisenbank - Hünenberg. Der Platz für den Kurs gilt als reserviert, ab dem Versand des Bestätigungsmails.

3. Abmeldungen

 3.1. Beim Buchen eines Kurses verpflichten sich die/der Teilnehmende am ganzen Kurs teilzunehmen. Ein früheres Aussteigen oder verpasste Lektionen werden nicht rückvergütet.

3.2. Kurzfristige Abmeldungen von Lektionen müssen per WhatsApp/SMS der Kursleitung gemeldet werden oder mindestens 12 Stunden vor der Lektion per Mail erfolgen. Die / Der Teilnehmer/in hat kein Recht auf Rückerstattung der nicht besuchten Lektion. (Siehe AGB`s:  Punkt 2  Kurskosten).

4. Annullierung

4.1. Der Kynologische Verein Zug und Umgebung behält sich vor, bei unerwarteten Ereignissen (z.B. Krankheit der/ des  Übungsleiter/in), Kurse oder Lektionen abzusagen. Der Kurs oder die Lektion wird an einem anderen Datum nachgeholt oder eine Vertretung für die Kursleiter/In organisiert. Ist dies seitens Kursleiter/In nicht möglich, werden die Kurskosten pro Rata zurückerstattet.

4.2. Bei schlechten Witterungsverhältnissen (sehr tiefe oder extrem hohe Temperaturen, extremer Schnee und Gewitter etc.) wird die Kursleitung entscheiden, ob die Lektion durchgeführt wird. Die Kursleitung  kann in solchen Situationen entscheiden, ob die Lektion auf dem Hundeplatz, im Klubraum oder im offenen Gelände (z.B. im Wald, im Dorf etc.) durchgeführt wird. Die Teilnehmer/Innen werden bei allfälliger Kursabsage oder Verschiebung des Kursortes, vorab per SMS/Whats App oder vor Ort informiert.

4.3. Findet aus irgendwelchen Gründen ein Abbruch eines Kurses Seitens des Teilnehmers statt, hat diese/r kein Anrecht auf Rückerstattung des Kursgeldes und ist verpflichtet, den gebuchten Kurs vollumfänglich zu zahlen.

5. Parkplätze

5.1. Die Kursteilnehmer haben die Möglichkeit vor dem Hundeplatz zu parkieren. Öffentlicher kostenpflichtiger Parkplatz.

5.2. Das Parken auf dem umliegenden Gelände ist verboten, sofern nichts anderes kommuniziert wurde.

6. Verhalten während des Unterrichts

6.1. Alle Hunde sind vom Parkplatz auf die eingezäunte Versäuberungswiese und bis zum Trainingsplatz an der Leine zu führen.

6.2. Hunde sind während des Unterrichts und während Wartezeiten grundsätzlich an der Leine zu führen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass Freilauf der Hunde nur auf ausdrückliche Anweisung der Kursleitung erlaubt ist.

6.3. Bei unangebrachtem, grobfahrlässigen oder tierschutzwidrigem Verhalten gegenüber den eigenen oder fremden Hunden behält sich der Kynologische Verein Zug und Umgebung  das Recht vor, Teilnehmende von der weiteren Ausbildung auszuschliessen. Bei Ausschluss besteht kein Recht auf Rückerstattung des Kursgeldes.

6.4. Bekannte Verhaltensauffälligkeiten oder Krankheiten des Hundes (z.B. Aggression gegenüber Menschen oder Hunde, Krankheiten, Unfälle, Verletzungen oder Läufigkeit) sind der Kursleitung unbedingt vorab zu melden. Bei Läufigkeit der Hündin gilt auf dem Hundeplatz Pflicht des Tragens einer Läufigkeitsschutzhose. Hunde mit ansteckenden Krankheiten, dürfen bis zur vollständigen Genesung nicht am Training teilnehmen.

6.5. Wir möchten Vorbild sein: Kursteilnehmende halten sich deshalb an die allgemeinen Anstandsregeln und nehmen Rücksicht auf Umwelt, Natur, Mensch und Tier. Hundekot ist jederzeit aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.

 6.6. Der Kot des Hundes ist per Robidog-Sack auf dem Hundeplatz, wie auch auf dem Weg zum und vom Hundeplatz zusammenzunehmen. Grundsätzlich gilt die Benutzung der eingezäunten Versäuberungswiese vis à vis der Parkuhr. Der Robidog befindet sich beim Parkplatz.

6.7 Hunde werden vor dem Betreten des Hundeplatzes auf der eingezäunten Versäuberungswiese versäubert. Wir bitten darauf zu achten, dass keine Hunde auf dem Hundeplatz vom Kynologischen Verein Zug und Umgebung sich löst – insbesondere das markieren an Material ist zu vermeiden.   Passiert es trotzdem, ist der Kunde verantwortlich das Gerät (z.B. mit Wasser) zu reingingen.

7. Ausleihen von Material

7.1. Vom Kynologischen Verein Zug und Umgebung ausgeliehenes Material ist mit entsprechender Sorgfalt zu behandeln und innert der vereinbarten Frist mit dem Kursleiter zu retournieren. Beschädigte oder nicht retournierte Artikel werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.

8. Teilnahme von Kindern am Unterricht

8.1. Kinder sind in unseren Kursen herzlichen willkommen.

8.2. Die Hauptverantwortung für das Führen, Halten und Ausbildung des Hundes liegt stets bei den Eltern. (Für das Kursangebot von Jugend und Hund finden Sie die Bedingungen/ Regeln separat unter dem Kursangebot: Jugend und Hund)

9. Urheberrecht

9.1. Sämtliche vom Kynologischen Verein Zug und Umgebung abgegebenen oder zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumentationen (auch Videos) sind urheberrechtlich geschützt und dienen nur dem Eigengebrauch. Jede Vervielfältigung oder Verbreitung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet.

10. Haftungsausschluss, Versicherung

10.1. Während der Ausbildung tragen die Hundehaltenden alle Verantwortung für sich und den Hund. Sie müssen eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

10.2. Der Kynologische Verein Zug und Umgebung haftet nur für allfälliges vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten ihrerseits. Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, wird ausgeschlossen.

10.3. Die Benutzung des Hundeplatzes und der dort vorhandenen Geräte ohne Anwesenheit und Anleitung von Hundetrainer/Innen des Kynologischen Vereins Zug und Umgebung ist verboten.

10.4. Der Hundeplatz kann in bestimmten Situationen an Mitglieder des Kynologischen Vereins, gegen ein Platzmietgeld, gebucht/reserviert (Eintragung in der Agenda auf der Homepage des Kynologischen Verein Zug und Umgebung nötig) werden. Dies muss mit dem Vorstand und dem Kursleiter abgesprochen werden, sowie mit der Kassier/In abgerechnet werden.

10.5. Verletzt sich ein Kunde (Mensch oder Hund) während einer Lektion übernimmt der Kynologische Verein keine Haftung. Versicherung ist Sache des / der Teilnehmers / Teilnehmerin.

11. Gerichtsstand

11.1. Als Gerichtsstand wird der Sitz der Hundeschule Kynologische Verein  Zug und Umgebung vereinbart. Anwendbar ist in jedem Fall schweizerisches Recht.